Autounfall im Urlaub – so verhalten Sie sich richtig

Tausende Deutsche zieht es jedes Jahr mit dem Auto in den Urlaub. Von Dänemark bis Kroatien kann bei der An- und Abreise aber auch immer ein Unfall passieren. Zwar möchte man sich vor der Reise nicht mit solchen Themen befassen – es lohnt sich aber dennoch, auf das Worst-Case-Szenario vorbereitet zu sein. So können Sie vor Ort Ruhe bewahren und im besten Fall bereits nach kurzer Zeit die Weiterreise antreten.

Was tun beim Autounfall

Urlaub mit dem Auto: Diese wichtigen Vorbereitungen sind zu treffen

Wenn Sie mit dem Auto in den langersehnten Urlaub reisen, kann die Vorbereitung auch gleich dazu genutzt werden, um die Vorfreude noch weiter zu steigern. In erster Linie sollten Sie sich über die Gesetzeslage im jeweiligen Land informieren. In Italien und Slowenien beispielsweise müssen Sie für jede Person im Fahrzeug eine eigene Warnweste mitführen. In Polen hingegen ist es verpflichtend, dass Sie einen Feuerlöscher im Auto haben. Vor der Abreise sollte dann auch gleich noch einmal kontrolliert werden, ob das Erste-Hilfe-Set noch nicht das MHD überschritten hat und ob das Warndreieck sich an Ort und Stelle befindet. Vorab können Sie auch gleich noch die digitale Vignette für Kroatien, Österreich oder die Schweiz erwerben. Dann muss bei der Anreise in den Urlaub nicht Halt bei mehreren Tankstellen gemacht werden. Wichtig ist auch der Blick auf das gültige Tempolimit in den Reiseländern. Vor allem auf der Durchreise in der Schweiz muss hier mit hohen Strafen gerechnet werden.

Wenn es kracht, müssen Sie Ruhe bewahren

Ein Auffahrunfall auf der Autobahn oder ein Parkschaden an der Tankstelle sind im Ausland besonders ärgerlich. In erster Linie ist es aber wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. Tragen Sie dabei stets die Warnweste, sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie im Bedarfsfall erste Hilfe. Wichtig ist auch, dass Sie sich für die jeweiligen Urlaubsländer die Notfallnummern von Polizei, Feuerwehr und Co. notieren. Alternativ können Sie auch einfach den Euro-Notruf unter 112 wählen, wodurch die lokale Einsatzkette ebenfalls in Gang gesetzt wird. Kommt es zu einem Unfall im Ausland, sollten Sie immer die Polizei verständigen. Das gilt auch, wenn es sich nur um einen reinen Blechschaden handelt. Die Exekutive kann dann vor Ort helfen, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist oder Sie oder der Unfallgegner nicht der englischen Sprache mächtig sind. In einigen Ländern ist es sogar verpflichtend, dass Sie die Polizei verständigen. So sind Sie grundsätzlich immer auf der sicheren Seite und die Schadensabwicklung geht dann geregelt von der Hand.

 

Europäischen Unfallbericht immer zur Hand haben

Bevor Sie die Reise antreten, sollten Sie sich immer den Europäischen Unfallbericht ausdrucken und dann im Handschuhfach mitführen. Hier lassen sich die Daten der Unfallbeteiligten erfassen, es kann für die Versicherung auch gleich die Schuldfrage geklärt werden und Sie haben eine lückenlose Dokumentation des Hergangs.

Praxistipp: Der Europäische Unfallbericht steht in vielen Sprachen zur Verfügung. Wenn Sie nach Kroatien, Polen oder Italien reisen, ist es daher sinnvoll, die Berichte auch in der Landessprache mitzuführen.

Wenn Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, müssen Sie unbedingt die Daten auf andere Art und Weise austauschen. Bitten Sie um ein Ausweisdokument des Unfallgegners, um sich die korrekten Daten notieren zu können. Zudem sollten Sie umgehend Ihre Versicherung informieren – gegebenenfalls kann Ihr Ansprechpartner dann auch gleich noch wertvolle Tipps mit auf den Weg geben.

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